Fachkräfte und Kinderschutz

Hinsehen statt Wegsehen: Kinderschutz geht alle an!

Zu den Grundaufgaben der Frühen Hilfen gehört die frühzeitige Unterstützung und Begleitung von Familien in belastenden Lebenslagen sowie die Förderung gelingender Entwicklungsbedingungen für Kinder. Fachkräfte tragen dabei Verantwortung, Risiken wahrzunehmen, Ressourcen zu stärken und bei Bedarf weiterführende Hilfen zu koordinieren.

Ein kleines Mädchen hält sich die Augen zu.

Werden im Rahmen dieser Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, ist gemäß §§ 8a SGB VIII und 4 KKG ein strukturiertes Kinderschutzverfahren einzuleiten. Ziel ist eine fachlich fundierte Gefährdungseinschätzung und die Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen. 

Fachkräfte, die beruflich mit Kindern arbeiten, haben dabei einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InSoFa). Diese Beratung unterstützt bei der Einschätzung der Gefährdung, der Planung weiterer Schritte und der rechtssicheren Verfahrensgestaltung. Voraussetzung für sicheres Handeln sind zudem qualifizierte Schulungen, fachliche Begleitung und verbindliche Absprachen im Netzwerk der Frühen Hilfen.

Eine Übersicht der beratenden insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFa) finden Sie über den folgenden Button:

InSoFa-Fachkräfte (PDF,92 KB)