Deutsch

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.

1. Barriere-Freiheit

Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Auch die Internet-Seiten
von den Frühen Hilfen sollen barriere-frei sein.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeuten:
Alle Menschen können die Internet-Seiten nutzen.

Dazu gehören auch Menschen,
die eine Behinderung haben.

Dazu gehören auch ältere Menschen,
die manche Dinge nicht mehr so gut können.
Zum Beispiel:

  • Sie können nicht mehr so gut sehen.
  • Oder sie haben einen alten Computer.

Die Internet-Seiten von den Frühen Hilfen 
sind noch nicht überall barriere-frei.

Hier steht,
wo die Internet-Seiten von den Frühen Hilfen
noch nicht barriere-frei sind:

Ein Video ist noch nicht barriere-frei.
Das Video heißt „Frühe Hilfen – kurz erklärt“.
Wir bieten einen Link zu einer anderen Internet-Seite an.
Dort gibt es das Video mit Untertiteln.

2. Kontakt-Möglichkeit

Sie möchten uns etwas mitteilen?
Sie haben eine Barriere gefunden?
Zum Beispiel:

  • Ein Video hat keine Unter-Titel
  • Die Schrift auf einer Internet-Seite ist zu klein.
    Sie können den Text nicht lesen.
Frau mit Sprechblase mit Fragezeichen

Dann können Sie uns schreiben.
Bitte füllen Sie das Online-Formular unten aus.

Bitte füllen Sie alle Felder mit einem Stern (*) aus.
Nur dann kann Ihre Nachricht gesendet werden.

Diese Felder müssen Sie ausfüllen:

  • Ihre Mitteilung
  • Ihre Kontaktdaten 
  • Anrede
  • Vorname
  • Nachname
  • Straße
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer müssen Sie nicht angeben.

Hinweis zum Datenschutz
Ihre Nachricht wird sicher übertragen.
Die Kreis-Behindertenbeauftragte erhält Ihre Nachricht.
Dort wird die Nachricht gelesen.
Manchmal wir Ihre Nachricht im Landratamt weiter geleitet.
Dann kümmert sich eine andere Person um Ihre Frage.
Ihre Daten werden geschützt.
Wir speichern Ihre Daten nur,
wenn wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen wollen.
Wir geben Ihre Daten nicht an fremde Personen weiter.
Das bedeutet:
Personen außerhalb vom Landratsamt Göppingen
bekommen Ihre Daten nicht.
Sie dürfen uns auch etwas Persönliches schreiben.
Das ist freiwillig.

/

Sie können uns auch anrufen.
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Haupt-Amt
Abteilung Informations-Technik

Telefon: 07161 202-1147

Telefon

E-Mail: it@lkgp.de

Computer mit E-Mail Bild auf dem Bildschirm

Tina Schwenk ist die Kreis-Behinderten-Beauftragte.

Adresse:
Landrats-Amt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen

Brief

Telefon: 07161 202-4027

Telefon

Internet: www.landkreis-goeppingen.de/kreisbehindertenbeauftragte

3. Schlichtungs-Stelle für Barriere-Freiheit

Was bedeutet Schlichtung?
Schlichtung bedeutet:
Es gibt einen Streit.
Alle möchten den Streit lösen.
Dabei kann eine andere Person helfen.

Sie haben auf einer Internet-Seite des Landkreises Göppingen eine Barriere gefunden?
Zum Beispiel:

  • Ein Video hat keine Unter-Titel.
  • Sie können etwas nicht lesen.
    Die Schrift ist zu klein.
  • Ein PDF-Dokument ist nicht barriere-frei.
    Ein blinder Mensch kann sich das Dokument nicht vorlesen lassen.

Sie haben uns informiert.
Sie haben nach 4 Wochen keine Antwort von uns bekommen?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Adresse:

Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Brief

Telefon: 0711 123 393 75

Telefon

Die Schlichtung kostet nichts.

Gültigkeit von der Erklärung

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit wurde am 03.07.2026 erstellt.