Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, seine Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website des Landkreises Göppingen: www.fruehe-hilfen-gp.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte können aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein:
- a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Unsere selbst erstellten PDF-Dokumente auf dieser Website sind barrierefrei gemäß BITV 2.0. Sofern wir Dokumente von Drittanbietern erhalten und veröffentlichen haben wir auf deren Barrierefreiheit keinen Einfluss. Wir weisen jedoch die Drittanbieter auf diesen Mangel hin und wirken drauf ein, dass uns eine barrierefreie Version zur Verfügung gestellt wird. Die nicht barrierefreien Inhalte in PDF-Dateien können sehr vielfältig sein: z. B. fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Überschriftenformatierungen oder fehlender Tagbaum. Durch nachträgliches Taggen versuchen wir solche Dokumente zumindest teilweise zugänglich zu machen.
- Bei Videos, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit. Dies betrifft das Video auf der Seite "Frühe Hilfen - kurz erklärt". Wir verlinken jedoch auf eine externe Seite, auf der Das Video mit Untertiteln angeboten wird.
- b) Unverhältnismäßige Belastung
Wir haben derzeit keine Dokumente eingestellt, bei denen wir eine unverhältnismäßige Belastung annehmen.
Die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten, deren Inhalte nicht oder nur mit einem immensen Aufwand barrierefrei umgesetzt werden können, wie z. B. umfangreiche Berichte, Handbücher, Broschüren oder Vortragsfolien, stufen wir in Einzelfällen als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG ein. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn solche Dokumente nur temporär bereitgestellt werden. - c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: (trifft derzeit nicht zu)
Dies würde zutreffen z. B. bei Onlinekarten und Newslettern. Solche Inhalte stellen wir derzeit nicht zur Verfügung.
Der Landkreis Göppingen arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente barrierefreie zu gestalten. Inhalte, welche vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht. Ausnahme sind Inhalte, welche für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Darunter verstehen wir z. B. Formulare. Wir veröffentlichen keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten, die für Screenreader nicht erschließbar sind.
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 02.07.2026
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer durchgeführten Selbstbewertung, teilweise mit Unterstützung externer Dienstleister.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 02.07.2026
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen:
Alternativ können Sie sich auch unter folgenden Kontaktdaten an die zuständige Stelle werden:
Hauptamt
Abteilung Informationstechnik (IT)
Tel. 07161 202-1147
E-Mail: it@lkgp.de
Tina Schwenk
Kreisbehindertenbeauftragte
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
Telefon: 07161 202-4027
E-Mail: t.schwenk@lkgp.de
Webseite: www.landkreis-goeppingen.de/kreisbehindertenbeauftragte
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erstellung dieser Seite
Diese Erklärung wurde durch das Landratsamt Göppingen auf der Grundlage der Mustererklärung der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes /L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) vom 11. Dezember 2019 erstellt erstellt und gemäß der Mustererklärung mit Stand Januar 2024 der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg angepasst.